Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Herstellung, Handel und Vertrieb von Zahnersatz, Zahnlaborprodukten und Beratung hinsichtlich Herstellung, Vertrieb und Handel mit diesen oder gleichartigen Produkten.