Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handel mit Konsumgütern und Erbringung von Dienstleistungen sowie Vermittlung von Dienstleistungsverträgen, insbesondere von Telekommunikations-Dienstleistungsverträgen, überwiegend in Baden-Württemberg.