Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist das kulturelle Lebens in der nordwestlichen Region des Bodensees zu fördern. Sie will Kultur- und Begegenungsräume schaffen, in denen Theater-, Musik- und Filmaufführungen stattfinden und Kunstausstellungen das Leben vor Ort bereichern. Zu den primären Zwecken der Körperschaft zählt insbesondere: a. Der Theaterraum: i. Förderung von Inszenierung und Aufführung von Schauspiel, Musiktheater und Tanztheater ii. Förderung von Gastspielaufführungen iii. Durchfürhung einer Veranstaltungsreihe für Kinder b. Der Musikaraum: i. Förderung der Entstehung und Verbreitung von Jazzmusik ii. Förderung der Entstehung und Verbreitung von klassischer und neuer Musik iii. Förderung der Entstehtung und Verbreitung von sonstigen musikalischen, gegenwärtigen Strömungen c. Der Filmraum: i. Förderung der Kunst auf dem Sektor des Films durch Vorführungen wertvoller Filme und durch informierende Begleitveranstaltungen d. Der Kunstraum: i. Förderung der bildenden Kunst durch Ausstellungen und Begleitveranstaltungen e. Der Begegnungsraum: i. Förderung von Lesungen ii. Förderung von Lesungen insbesondere für Kinder iii. Förderung von kulturellem Austausch in der Region iv. Förderung von kulturellen Begegnungen Die Körperschaft wird zur Durchsetzung ihrer Zwecke als Veranstalter Räume anmieten, an denen die Veranstaltungen durchgeführt werden. Dabei kann die Gesellshaft sowohl die gesamte Realisierung der kulturellen Veranstaltung übernehmen, z. B. durch Inszenierung von Theaterstücken und deren Aufführung. Sie kann aberf auch nur als kultureller Initiator und Veranstalter auftreten, indem sie beispielsweise Theaterensembles oder Jassmusiker für Aufführungen verpflichtet.