Der Luftverkehr allein oder in Verbindung mit jeder sonstigen Form des gewerblichen und nicht gewerblichen Betriebs von Luftfahrzeugen, einschließlich des Managements, der Instandsetzung und Wartung von Luftfahrzeugen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf auch Personalvermittlung und Personalgestellung im Flugbereich betreiben sowie Dienstleistungen und Handel mit Gütern aller Art im Flugbereich durchführen.