Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die datenschutzrechtliche Vertretung von nicht in der Europäischen Union niedergelassenen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern im Sinne der EU Datenschutz-Grundverordnung.