Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Der Handel, Vertrieb und Vermietung von Audio-, Video, Multimedia-, IT-, Netzwerk- und Kommunikations-Produkten, Systemen und Anlagen und damit verbundenen Zubehör und Erzeugnissen sowie Erbringen von Beratungs-, Planungs-, Engineering-, Service-, Unterhalts- und Betriebs-Dienstleistungen.