Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer, die einzelvertretungsberechtigt sind, sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Errichten und die Vermietung von Gerüsten und deren Aufbauten, sowie Handel mit Gerüsten und jeder damit verbundenen Tätigkeit. Des Weiteren die Instandhaltung und Prüfung von Steigsystemen und Gerüsten inclusive Personalgestellung.