Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Erwerb von Unternehmensbeteiligungen und Beteiligung an anderen Unternehmen als Gesellschafter und als persönlich haftender Gesellschafter sowie Übernahme der Geschäftsführung, die Geschäftsbesorgung und Vertretung sowie die betriebswirtschaftliche Beratung für solche Unternehmen; Beratung von Unternehmen, insbesondere bei betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen; Erwerb und Vermietung/Verwaltung von Immobilien; Betrieb von Technischen Anlagen, z. B. Solaranlagen, Wasserkraftwerken; Erwerb und Veräußerung von Immaterialgüterrechten, insbesondere Markenrechten.