Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an ausländischen Unternehmen, ferner der Erwerb und die Vermietung/Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von sonstigen Wirtschaftsgütern im In- und Ausland, insbesondere von technischen Anlagen, Maschinen, Hard- und Software sowie sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung.