Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 716687
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Steiniger Works perfect GmbH
b)
Donaueschingen
Geschäftsanschrift:
Robert-Bosch-Straße 7, 78166
Donaueschingen
c)
Handel mit Eisenwaren, Werkzeugen und
Werkzeugmaschinen als Fachmarkt für das
Handwerk, die Industrie und sonstigen
Kunden aus dem gewerblichen und
kommunalen Bereich, sowie Privatkunden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Beutelspacher, Otto, Villingen-Schwenningen,
*XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2017.
a)
20.07.2017
Mueller
2
a)
Firma geändert; nun:
Beutis Works perfect GmbH
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Hindenburgring 34, 78166 Donaueschingen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen.
a)
04.08.2023
Gottschaldt
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen
vom 19.02.2024 (1 IN 10/24) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
04.03.2024
Gottschaldt
Abruf vom 01.04.2024