Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Konzerten, Festivals und sonstigen Veranstaltungen, insbesondere dem Festival "kamehameha" in Offenburg und dessen Weiterentwicklung.