Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Das Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen und die Ausübung der Gesellschafterrechte an diesen Gesellschaftsbeteiligungen im Bereich Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Vertrieb und Property Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien. b) Das Gründen von Objektgesellschaften für Bauprojekte sowie für Dienstleistungen u.a. im Zusammenhang mit der Projektierung, Verwaltung und Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien.