Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Organisation, Management und Gestaltung von Tagungen und Konferenzen für Wirtschaft, Wissenschaft und Tourismus, einschließlich der Vermietung von Tagungsflächen und Tagungstechnik, Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere Übernachtungen, Catering, Events, Reisebuchungen, Vermietung von Parkflächen einschließlich Betrieb und Management von Parkhäusern; Touristisches und wirtschaftliches Marketing, einschließlich Erbringen von komplexen Beratungsleistungen für dritte Unternehmen und Personen, Betrieb von Reise- und Touristikbüros sowie Stadt- und Regionalmarketing.