Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG, die Übernahme von Geschäftsführung und Vertretung der KG sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Gesellschafttszweck der KG ist flächendeckend die effektive und technologieneutrale Errichtung sowie den dauerhaften Betrieb nachhaltig zukunfts- und hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten des Ortenaukreises, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau unwirtschaftlich ist, zu gewährleisten.