Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit werden. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung hält, sind die Geschäftsführer vom Verbot der Mehrfachvertretung § 181 Alt. 2 BGB befreit.
Gegenstand
Die Führung von Geschäften anderer Unternehmen und die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der badenCampus GmbH & Co. KG.