Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Aufstellen und Betreiben von Geldspielautomaten, der Betrieb von Spielhallen, die Ver- und Anmietung sowie der Betrieb von Gastronomiebetrieben und deren Einrichtung.