Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer; dieser vertritt einzeln. Der Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Anfertigung, das Ausbessern, und die Änderung und Wiederherstellung von Bekleidungsstücken; das Flicken von Bekleidungsstücken; Instandhaltung, Reinigung und Reparatur von Lederwaren und lederummantelten Waren, Lederbearbeitung, und allgemeine Sattlerarbeiten, sowie der Vertrieb von Sattlerwaren.