Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Betrieb von Gaststätten, Catering sowie der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Waren, soweit hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist.