Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen und Grundstücken, einschließlich sämtlicher mit der Holdingeigenschaft verbundenen Tätigkeiten wie Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Koordination der Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaften. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften.