Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsfüher bestellt, vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.