Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie gem. §§ 2, 43a Abs. 4 WPO die betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, insbesondere gesetzliche Jahresabschlussprüfungen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sowie Tätigkeiten nach § 43 Abs. 3 Nr. 1 WPO, sind ausgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, soweit sich diese mit den beruflichen Befugnissen decken, mit denen sich Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nach ihrem Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können. Die Gesellschaft kann eine gemeinschaftliche Kanzlei oder mehrere Kanzleien errichten. Errichtet die Gesellschaft mehrere Kanzleien, so muss in jeder Kanzlei mindestens ein Gesellschafter tätig sein, der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist und zum Geschäftsführer bestellt ist und für den diese Kanzlei den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet.