Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, der Handel mit Wertpapieren sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.