Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 715318
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Zimmerei Andreas Wunderle GmbH
b)
Lenzkirch
Geschäftsanschrift:
Bonndorfer Straße 40, 79853 Lenzkirch
c)
Die Durchführung von Zimmerer- und
Innenausbauarbeiten aller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Wunderle, Andreas Richard, Lenzkirch,
*XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2016.
a)
07.10.2016
Kaufmann
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
22.06.2018 (58 IN 288/18) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
25.06.2018
Hürttlen
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
27.06.2018 (58 IN 288/18) wurde die Bestellung des
vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
27.06.2018 (58 IN 288/18) wurde das vorläufige
Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben.
a)
29.06.2018
Hürttlen
Abruf vom 11.12.2024