Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, Management von eigenem Vermögen jeglicher Art, speziell An- und Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Verwaltung eigener Immobilien und nicht erlaubnispflichtige Dienstleistungen in Bezug auf eigene Immobilien und Unternehmensbeteiligungen (Share Deals).