Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbes. die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Erste NVV GmbH & Co. KG. Solange die Erste NBG GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der noch zu gründenden Erste NVV GmbH & Co. KG ist, darf sie neben der Tätigkeit als Komplementärin dieser Kommanditgesellschaft keine andere Tätigkeit ausüben.