Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Betrieb und das Management von Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. von Krankenhäusern, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen) einschliesslich der zugehörigen Ausbildungsstätten und Nebenbetriebe sowie das Erbringen von Leistungen im Gesundheitswesen. Weitere Aufgaben sind die Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Erbringen von sämtlichen Dienstleistungen, einschliesslich Personaldienstleistungen, im Zusammenhang mit dem Betrieb und Management von Einrichtungen des Gesundheitswesens, auch für fremde Dritte.