Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung notwendig ist; Unternehmungsberatung und Wirtschaftsberatung aller Art, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung.