Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Verbindung mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Stadion Freiburg Objektträgergesellschaft GmbH & Co. KG in Freiburg i.Br. von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung des Neubaus des Fußballstadions in der Stadt Freiburg i. Br. Hierzu zählt insbesondere auch die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der "Stadion Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG" in Freiburg i.Br. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO).