Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die insbesondere im Bereich der Werkzeugtechnik sowie der Stanz- und Umformtechnologie tätig sind, die Verwaltung derartiger Gesellschaften, das Erbringen von Dienstleistungen an diese Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken, deren Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung.