Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Liquidatoren können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Herstellung und Vertrieb von Bier- und bierhaltigen Getränken, sowie von alkoholfreien Bieren und anderen alkoholfreien Getränken, Durchführen von Brauseminaren und Produkt-Marketingveranstaltungen mit Verköstigung, Verkauf der Produkte sowie Verkauf von Merchandising Produkten, Beratungsleistungen für Gründungen von Micro-Brauereien, Beratungs- und Serviceleistungen für Gaststätten und Hotels im Bereich Hygienemassnahmen Bier- und Getränkeausschank, Vermittlungsdienstleistungen für Brauereianlagen- und Zubehör.