Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Der Betrieb einer Schreinerei, die Herstellung von Ladeneinrichtungen bzw. Objekteinrichtungen, Innenausbauten und Vertrieb von Fertigbauteilen, Türen und Einrichtungsgegenständen sowie die Anfertigung von Entwürfen und die Herstellung individueller Möbelstücke.