Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung an Verwaltungs- und Handelsunternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung, der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der PJA Verwaltungs- u. Beteiligungs-GmbH & Co. KG.