Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Der Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung von Wissen und Methoden zur besseren Orientierung im Alltag und zur Förderung der Alltagskompetenz im Privatleben und im Beruf, und zwar insbesondere durch Internetaktivitäten, sowie die Entwicklung und Vermarktung von Marketingkonzeptionen für Projekte und Leistungsangebote, die der besseren Orientierung im Alltag dienen.