Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an Tochterunternehmen und die Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist nur für sich und ihre Gesellschafter tätig. Geschäfte und/oder Dienstleistungen, die dem Kreditwesengesetz unterfallen bzw. nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.