Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt der allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Kommunale Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommunale Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG ("KG") sowie die Übernahme der Geschäftsführung.