Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Alleinvertretungsrecht erteilen. Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Martin Fischer Verwaltungs GmbH & Co. KG