Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken und die anschließende Veräußerung bzw. die Aufteilung in Wohn- und/oder Teileigentum und deren Veräußerung, sowie die Vermietung von Grundbesitz.