Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Gegenstand
Die Entwicklung, der Verkauf und die kundenindividuelle Anpassung von Software sowie Beratungsdienstleistungen im Umfeld Informationstechnologie und Geschäftsprozesse.