| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, Insbesondere die Schaffung zusätzlicher Ausbildungs-, Qualifizierungs-, Trainings- und Integrationsplätze sowie die Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung von langzeitarbeitslosen Menschen, benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um eine Eingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Entwicklung und Umsetzung von sozial- und arbeitsmarktintegrativen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für erwerbslose Menschen und Jugendliche im Sinne der Jugendhilfe. Die Beschäftigung der betreffenden Personen richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten, in begründeten Einzelfällen bis zu 36 Monaten. Darüber hinaus gehende Verlängerungen kommen nur im Rahmen von Bundesgesetzen in Betracht; - die Umsetzung von beschäftigungspolitischen Zielen und Programmen der Kommune; - die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und kooperative Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen; - die Umsetzung von Förderprojekten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union; - Präventionsangebote für Menschen, die wegen Krankheit oder aus anderen Gründen gefährdet sind, ihren Arbeitsplatz zu verlieren; - Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. - Die Umsetzung von Hilfsangeboten für Flüchtlinge, z. b. durch hauswirt-schaftliche Hilfen und individuelle Unterstützungsangebote. |