Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Das Führen und Betreiben von Gaststätten, Hotels und ähnlichen Betrieben, Catering sowie das Planen, Erstellen, Einrichten und Unterhalten der dazu notwendigen Infrastrukturen wie Gebäude und Anlagen.