Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Betrieb und Unterhaltung eines Verkaufsladens mit Tagescafé, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft - soweit dies nicht genehmigungsbedürftig ist - sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und der Handel mit Erzeugnissen insbesondere aus landwirtschaftlicher Produktion und mit für den Verbrauch durch Endverbraucher bestimmten Waren, Gütern und Dienstleistungen.