Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 709634
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stukkateur P. Klausmann GmbH
b)
Zell am Harmersbach
Geschäftsanschrift:
Hindenburgstraße 6a, 77736 Zell am
Harmersbach
c)
Die Erbringung von sämtlichen
Stukkateurarbeiten, insbesondere
Innenausbau und Fassadenarbeiten, sowie
Malerarbeiten, ferner jede Tätigkeit, die
diesem Zweck zu dienen geeignet ist.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Klausmann, Mike, Friesenheim, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2013.
b)
Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
entstanden infolge Ausgliederung des von dem
Einzelkaufmann Klausmann, Mike, Friesenheim, *XX.XX.1981,
als Inhaber der Firma "Stukkateur Klausmann e. K.", Zell am
Harmersbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702623),
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Spaltungsplans vom 04.02.2013.
a)
20.02.2013
Kaufmann
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 11.03.2015
(30 IN 55/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
16.03.2015
Maier
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 30.04.2015
(30 IN 55/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Offenburg, 30 IN 55/15)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
11.05.2015
Maier
Abruf vom 31.03.2024