Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (054)
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere zu Investitionszwecken, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.