Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Liquidatoren können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Beratung im Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere im Bereich Medizincontrolling. Im Übrigen werden alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen bzw. Dienstleistungen erbracht.