Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Errichtung von Wohn- und Gewerbegebäuden auf eigenen und fremden Grundstücken und deren Übereignung an Dritte, deren Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum nebst Vertrieb, sowie die Projektentwicklung und Projektaufbereitung für fremde Wohn- und Gewerbegebäude. Gegenstand soll ferner die Berechtigung sein, die dem vorstehend beschriebenen Hauptzweck dienenden Hilfs- und Ergänzungsgeschäfte, insbesondere den Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum durchzuführen.