Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gründung, der Erwerb, die Übernahme und das Halten und Verwalten von anderen Unternehmen und Beteiligungen an anderen Unternehmen und auch die Verwaltung eigenen Vermögens.