Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Vermarktung von, und der Handel mit Uhren, Schmuck und Accessoires und artverwandten Produkten und die Vornahme hierfür erforderlicher Beratungsleistungen.