Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 708518
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Heilig & Paatsch
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Kappel-Grafenhausen
Geschäftsanschrift:
Tramweg 4, 77966 Kappel-Grafenhausen
c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit zu
vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die
mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG,
wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Paatsch, Christian, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2012.
a)
18.06.2012
Neff
2
a)
Firma geändert; nun:
Paatsch Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Rust
Neue
Geschäftsanschrift:
Lilienweg 4, 77977 Rust
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
10.11.2015
Drayer
Abruf vom 31.03.2024