Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 707752
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
vi:sit - Vetter IT solutions UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Badenweiler
Geschäftsanschrift:
Ernst-Scheffelt-Straße 7, 79410
Badenweiler
c)
Die Beratung von Kunden sowie
Erarbeitung von Lösungen in der
Informationstechnologie.
3.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Vetter, Heiko, Badenweiler, *XX.XX.1987
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2011.
a)
15.12.2011
Gabriel
2
a)
Firma geändert; nun:
vi:sit - Vetter IT solutions GmbH
Stammkapital
nun:
25.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 22.000,00
EUR auf 25.000,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18
(Gründungsaufwand) beschlossen.
a)
05.06.2015
Fischer
Abruf vom 31.03.2024