Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer; diese vertreten gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Herstellung von Designerzeugnissen im Online- und Printbereich sowie die Softwareentwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit Internetseiten